direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Steuerliche Beurteilung von Handyverträgen

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben nicht nur das Akronym MFDLV (Mobilfunkdienstleistungsvertrag) ausgedacht, sondern auch mit der Frage beschäftigt, wie die bei MFDLVs üblichen Paketgeschäfte mit subventioniertem Handy und einer Mindestvertragslaufzeit zu behandeln sind. Im Wesentlichen zielen die Vorschriften auf eine periodengerechte Abgrenzung der Ausgaben und Einnahmen. Das Ministerium teilt dazu das Vertragsverhältnis in zwei Bestandteile auf: der subventionierte und damit möglicherweise sogar unentgeltliche Kauf des Handys einerseits und der Dienstleistungsvertrag andererseits.

Ein Unternehmer erzielt durch die verbilligte Handyüberlassung nach Ansicht des Ministeriums zunächst eine Einnahme in Höhe der Vergünstigung. In dieser Höhe muss er daher einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden, der über die Laufzeit des Vertrages (in der Regel 24 Monate) aufzulösen ist. Vergleichbar verhält es sich mit einmaligen Vergünstigungen in Form von Gesprächsguthaben, Rechnungsgutschriften etc. Auch diese müssen passiv abgegrenzt und über die Laufzeit aufgelöst werden. Laufende Vergünstigungen durch niedrigere Grundgebühr, monatliche Gesprächsguthaben etc. dagegen bedürfen keiner besonderen Behandlung.

Bemessungsgrundlage für die AfA des Handys ist in jedem Fall der übliche, unsubventionierte Kaufpreis. Und hier liegt auch ein Anreiz, sich trotz Subventionierung nach einem nicht zu teuren Handy umzusehen. Denn wenn der reguläre Preis des Handys unter der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt, reduziert sich der Aufwand erheblich. In diesem Fall müssen Sie keinen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden, sondern können den tatsächlich gezahlten Preis für das Handy direkt als Ausgabe erfassen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung