Nach allgemeiner Meinung gelten für die auf elektronischem Wege getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung.
Der umstrittene Telekommunikationserlass über die private Nutzung betrieblicher Internet- und Telefonanschlüsse wurde wieder aufgehoben.
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