Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ausscheidet. Allerdings spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine private Nutzung. Dieser Anscheinsbeweis kann entkräftet oder erschüttert werden. Hierzu ist nicht der Beweis des Gegenteils notwendig, es genügt vielmehr, dass Sie einen Sachverhalt darlegen, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt - beispielsweise ein vom Arbeitgeber erteiltes Verbot, das Fahrzeug privat zu nutzen, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen worden ist.
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