Viele Arbeitgeber meinen, dass sie die 1 %-Regelung ohne die Führung eines Fahrtenbuches dadurch vermeiden können, dass sie ihren Mitarbeitern generell die Privatnutzung der Betriebsfahrzeuge verbieten. Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts ist ein solches Verbot allein nicht ausreichend, hinzu kommen muss eine effektive Kontrolle. Eine private Nutzung des Fahrzeugs muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Finden die Kontrollen nicht statt, so hat der Arbeitnehmer den privaten Nutzungsanteil zu versteuern. Auf den Umfang der Privatfahrten kommt es nicht an.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|