direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Aufzeichnungspflichten bei geringfügigen Beschäftigungen

Die Sozialversicherungsträger verlangen, dass trotz der Vereinfachungen bei geringfügigen Beschäftigungen im vergangenen Jahr auch weiterhin Stundenaufzeichnungen geführt werden.

Seit dem 1. April 2003 kommt es bei der Prüfung der Geringfügigkeit eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr darauf an, dass die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Dadurch entstand der Eindruck, dass die wöchentlichen Arbeitszeiten geringfügig Beschäftigter nicht mehr aufgezeichnet werden müssen. Dem sind die Sozialversicherungsträger entgegen getreten. Sie behaupten, dass sie die Aufzeichnung der wöchentlichen Arbeitsstunden benötigen für:

Entscheidungen über die Versicherungsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung.

Entscheidungen über die Versicherungspflicht von beschäftigten Studenten.

Beitragsrechtliche Beurteilungen von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen.

Abgrenzungen zwischen kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung.

Anwendung des Entstehungsprinzips bei allgemein verbindlichen Tarifverträgen.

Die Vorlage von Arbeitsverträgen allein reicht nicht aus, weil diese nicht unbedingt die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln. Sie sind also weiterhin gezwungen, Stundenaufzeichnungen für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter zu führen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung