direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Soll ein ursprünglich unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, bedarf es dafür eines sachlichen Grundes.

Soll ein ursprünglich unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, bedarf es dafür eines sachlichen Grundes. Es genügt keinesfalls, dass der neue befristete Arbeitsvertrag teilweise für den Arbeitnehmer günstiger ist und er die Wahl zwischen der Fortsetzung des unbefristeten ungünstigeren Vertrages und dem Abschluss des neuen befristeten, aber günstigeren Vertrages hatte.

Die Wahlmöglichkeit des Arbeitnehmers stellt keinen sachlichen Grund dar, der eine Befristung rechtfertigt. Das Motiv des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer ein für diesen günstigeres Angebot zu machen, ist zunächst unbeachtlich. Vielmehr kommt es auf weitere betriebliche Interessen an einer Befristung an, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Als sachliche Befristungsgründe kommen die konkreten Pläne für die konkrete Arbeit in Betracht, die Eignung des Arbeitnehmers und die Frage, ob bei Beginn der Tätigkeit die Arbeit bereits befristet war.

Ein sachlicher Grund für eine nachträgliche Befristung ist in jedem Fall erforderlich, da auf diese Weise Arbeitnehmer- und Kündigungsschutzrechte beeinträchtigt würden.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung