Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds sind zumindest dann steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer hierdurch einen eigenen Anspruch gegen den Fonds erwirbt.
Die Überlassung einer Jahresnetzkarte führt automatisch zum Zufluss von Arbeitslohn. Eine Besteuerung nach der tatsächlichen privaten Nutzung ist nicht möglich.
Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Rentenversicherung die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, an die auch Auftraggeber freischaffender kreativer Berufe Beiträge zahlen müssen.
Im Konzernverbund besteht kein gast- oder kundenähnliches Dienstleistungsverhältnis, womit Sonderzahlungen an Arbeitnehmer nicht als Trinkgelder steuerfrei sein können.
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