Ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen.
Für Kleinbetriebe stellen Neueinstellungen eine hohe finanzielle Belastung dar. Daher sollte zumindest über Alternativen nachgedacht werden.
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