Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Die staatlichen Beihilfen für größere landwirtschaftliche Brennereien laufen Ende 2013 aus. Für Klein- und Obstbrennereien gibt es eine längere Übergangsfrist. Für sie soll das Branntweinmonopol erst 2017 enden. Ab dem 1. Januar 2018 entfällt die Subvention des Bundes für das Branntweinmonopol dann vollständig. Die Abschaffung des Branntweinmonopols erfolgt aufgrund einer EU-Vorgabe.
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