Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) veröffentlicht. Das BilRUG soll die vor einem Jahr von der EU beschlossene Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. In erster Linie enthält das Gesetz verschiedene Erleichterungen bei den gesetzlichen Vorgaben für den Jahresabschluss.
Insbesondere werden die Schwellenwerte bei Bilanzsumme und Umsatz für die Größenklassen angehoben. Auch wenn das Gesetz wohl erst im kommenden Jahr verabschiedet wird, gelten diese höheren Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Die meisten übrigen Vorschriften sind erst ab 2016 verbindlich anzuwenden. Unter anderem sind in dem Gesetz folgende Änderungen vorgesehen:
Verringerung der notwendigen Angaben im Anhang, insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften. Es wird auf Angaben verzichtet, die typischerweise nur für das Verständnis von Kapitalgesellschaften ab einer gewissen Größe nachgefragt werden.
Wiedereinführung einer gesonderten Anteilsbesitzliste.
Abschaffung des Ausweises von außerordentlichen Ergebnissen in der GuV und Verlagerung dieser Angaben in den Anhang.
Neue Regelungen für die Transparenz von Unternehmen des Rohstoffsektors über Zahlungen an staatliche Stellen.
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