Nach EU-Recht sind eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen und Lieferungen umsatzsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat daher Zweifel, ob die nach nationalem Recht bestehende Umsatzsteuerpflicht für Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Er hat daher den Europäischen Gerichtshof um Klärung dieser Frage gebeten.
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