direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Auch im Fall einer unentgeltlichen Betriebsübertragung kann es beim bisherigen Inhaber im Einzelfall zu nachträglichen Betriebsausgaben kommen.

Der Grundsatz des formellen Bi-lanzzusammenhangs, also dass das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres identisch ist mit dem Vermögen zu Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres, gilt im Fall einer unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den neuen Betriebsinhaber. Unrichtige Bilanzansätze, die in die nicht mehr änderbare letzte Veranlagung des vorherigen Betriebsinhabers eingeflossen sind, sind deshalb gegebenenfalls beim Betriebsübernehmer zu korrigie-ren, meint der Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof hat jedoch auch festgestellt, dass trotz dieses Grundsatzes im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers vorliegen können, wenn der bisherige Inhaber Aufwendungen trägt, die im Zusammenhang mit seiner früheren Betriebsführung stehen. Der Bundesfinanzhof hat damit der Klägerin stattgegeben, die viele Jahre nach der unentgeltlichen Übertragung des Betriebs an ihren Vater noch nachträglich Sozialbeiträge für die Zeit ihrer Inhaberschaft zahlen musste und diese nun als nachträgliche Be-triebsausgaben steuerlich geltend machen kann.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung