direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

digitale Kanzlei

DATEV Digitale Kanzlei

Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften

Für die Bildung einer Reinvestitionsrücklage ist bei der Prüfung des Verbleibs der Immobilie im Betriebsvermögen die Vorbesitzzeit mehrerer Schwesterpersonengesellschaften zusammenzurechnen.

Verkauft ein Unternehmen Immobilien, kann für die dabei aufgedeckten stillen Reserven eine Reinvestitionsrücklage gebildet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die verkaufte Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört hat. Zu dieser Voraussetzung hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass sie personenbezogen und nicht gesellschafts- oder betriebsbezogen auszulegen ist. Daraus folgt, dass die Vorbesitzzeit bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft für jeden Gesellschafter getrennt zu berechnen ist.

Wurde die Immobilie daher innerhalb des Sechsjahreszeitraums vor dem endgültigen Verkauf an einen Dritten zunächst an eine Schwesterpersonengesellschaft verkauft, an der dieselben Gesellschafter beteiligt sind, ist das für die Bildung einer Reinvestitionsrücklage unschädlich. In so einem Fall sind die Vorbesitzzeiten der Schwesterpersonengesellschaften zusammenzurechnen, weil bei der Übertragung auf die andere Gesellschaft kein Wechsel des Steuerpflichtigen stattgefunden hat. Allerdings hat das Finanzamt Revision gegen dieses Urteil eingelegt, sodass nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.

 
[mmk]

 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

digitale Kanzlei

DATEV Digitale Kanzlei

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung