Für Mitarbeiter im Außendienst sollten Sie eine Gruppenunfallversicherung abschließen, damit Sie bei einem Unfall nicht zu Zahlungen herangezogen werden können. Versicherungsnehmer sollte nicht das Unternehmen, sondern der Mitarbeiter sein. Andernfalls fallen im Schadenfall hohe Lohnsteuer- und Sozialversicherungszahlungen an.
Sind die Mitarbeiter die versicherten Personen, so sind die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsprämien Arbeitslohn. Allerdings sind nur 60 % der Prämien Arbeitslohn, da es sich teilweise um eine steuerfreie Reisekostenvergütung handelt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Lohnsteuer mit 20 % zu pauschalieren, sofern es sich um eine Gruppenunfallversicherung handelt und der auf den einzelnen Mitarbeiter entfallende anteilige Beitrag ohne Versicherungsteuer nicht mehr als 62 ? im Kalenderjahr beträgt. Bei einer Lohnsteuerpauschalierung fallen keine Sozialabgaben an.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|