Eine Doppelgarage kann nur insgesamt oder gar nicht zum Betriebsvermögen gehören und ist damit kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie maximal zur Hälfte für einen Firmenwagen genutzt wird.
Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auch bei Angehörigendarlehen eine zwingende Abzinsung erfolgt, wenn das Darlehen unverzinslich ist.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Weil die Investitionszulage das Betriebsvermögen erhöht, kann sie dazu führen, dass bei Bilanzierern der Grenzbetrag für den Investitionsabzugsbetrag überschritten wird.
Ab 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmen zu einer unangekündigten Prüfung der Kassenführung im Rahmen der neu eingeführten Kassen-Nachschau erscheinen.
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