Die notwendige Umstellung von Versicherungsverträgen auf Euro zum kommenden Jahreswechsel ist eine günstige Gelegenheit, um den Versicherungsschutz zu überprüfen.
Die Aufregung der vergangenen beiden Jahre zur Scheinselbständigkeit hat sich zwar wieder gelegt. Das Thema bleibt aber trotzdem von Bedeutung. Einzelheiten regelt das "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit".
Der Abschluss eines Werkvertrags verpflichtet den Unternehmer, unverzüglich mit der Herstellung des Werkes zu beginnen, es sei denn, Sie haben einen ausdrücklichen Vorbehalt in den Vertrag aufgenommen.
Durch die Umsetzung der EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie wird der Gewährleistungsanspruch für Sachmängel erheblich ausgeweitet.
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