Zum 1. Februar 2014 werden die bisher bekannten Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Rahmen von SEPA (Single Euro Payments Area) in der EU vereinheitlicht. Auch der herkömmliche Lastschrifteinzug wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Die Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das SEPA-Lastschriftmandat. Eine Kontinuitätsregelung bestimmt, dass bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umgewidmet werden.
Auf dieser Grundlage will die Finanzverwaltung die SEPA-Umstellung ohne zusätzlichen Aufwand für die Steuerzahler realisieren. Alle Steuerzahler, die bisher ihrem Finanzamt eine Einzugermächtigung erteilt haben, werden ab Oktober 2013 sukzessive durch ein Benachrichtigungsschreiben über die Umwidmung im Rahmen der Kontinuitätsregelung informiert. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist aber auch darauf hin, dass künftig mit den SEPA-Lastschriftmandaten auch steuerliche Nebenleistungen und gemahnte Beträge eingezogen würden.
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