Es ist inzwischen zur Tradition geworden, dass das Bundesfinanzministerium im März zum Frühjahrsputz ansetzt und den Bestand an Verwaltungsanweisungen jätet. Dazu veröffentlicht das Ministerium eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Rund 120 Verwaltungsanweisungen sollen nun nach dem 31. Dezember 2013 nicht mehr angewendet werden. Damit bewegt sich die Zahl der aussortierten Schreiben in etwa auf Vorjahresniveau. Dagegen ist die Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen fast 120 Seiten lang und nennt rund 1.650 Verwaltungsanweisungen von Bund und Ländern.
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