Der Bundestag hat im September eine Reform der Kfz-Steuer auf den Weg gebracht. Damit werden Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31. Dezember 2030 gelten. Außerdem sollen ab 2021 neue Autos mit hohem CO2-Ausstoß stärker besteuert werden. Dazu wird ein progressiver CO2-Tarif für Pkw mit Verbrennungsmotor eingeführt. Bereits zugelassene Autos sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|