direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen

Für Aussetzungszinsen kommt zumindest eine teilweise Aussetzung der Vollziehung in Frage, bis abschließend geklärt ist, ob deren Höhe verfassungskonform ist.

Anders als bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gilt bei anderen Verzinsungstatbeständen im Steuerrecht weiterhin ein gesetzlicher Zinssatz von 0,5 % pro Monat. Dagegen laufen noch Verfahren, die die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen in Zweifel ziehen. In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für Aussetzungszinsen deshalb grundsätzlich die Aussetzung der Vollziehung in Frage kommt, bis die Frage nach der Verfassungskonformität abschließend geklärt ist.

Allerdings können die Zinsen nicht in voller Höhe ausgesetzt werden, sondern nur für Zinszeiträume nach 2018 und auch nur in Höhe der Differenz zwischen den Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat und den Nachzahlungs-/Erstattungszinsen von 0,15 % pro Monat, also in einer Höhe von 0,35 % pro Monat. Auch wenn die strukturelle Niedrigzinsphase inzwischen zumindest vorläufig wieder vorbei ist, weist der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss jedoch auch darauf hin, dass die Aussetzung der Vollziehung auch für aktuelle Zinszeiträume in Frage kommt, weil die Begründung der verfassungsrechtlichen Bedenken hier nicht an das Niedrigzinsniveau als solches anknüpft, sondern an die Differenz zwischen Aussetzungszinsen und Nachzahlungs-/Erstattungszinsen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung