Die Finanzverwaltung weigert sich häufig, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs anzuwenden, weil diese im Bundessteuerblatt noch nicht veröffentlicht wurden. Nicht selten ordnet der Bundesfinanzminister an, dass ein Urteil über den entschiedenen Fall hinaus von der Finanzverwaltung nicht angewendet werden soll. In den letzten fünf Jahren wurde ungefähr bei jedem 60. veröffentlichten Urteil so verfahren.
Damit sollen steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs ausgehebelt werden. Das Finanzgericht Berlin hat entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Die Finanzverwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Finanzämter müssen daher die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs anwenden, auch wenn sich die vorgesetzten Behörden über die Anwendung nicht einig sind. Eine Entscheidung können Sie durch eine Untätigkeitsklage gegen Ihr Finanzamt erreichen.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|