Die Einführung der einheitlichen Steuernummer ist frühestens ein Jahr nach dem ursprünglichen Termin abgeschlossen, genaue Zeitangaben sind aber nach wie vor unbekannt.
Das Finanzamt darf über sein Datenzugriffsrecht bei der elektronischen Buchführung auf sämtliche Konten zugreifen und muss sich nicht mit Ausdrucken abspeisen lassen.
Die Klagefrist beginnt erst einen Monat nach Erhalt des vollständigen Einspruchsbescheids, soweit dessen Unvollständigkeit innerhalb eines Monats gerügt worden ist.
In einem Verfahren zur Rückforderung von Arbeitslosengeld darf das Finanzamt die Arbeitsverwaltung über die Einkünfte eines Steuerpflichtigen informieren.
Die Finanzverwaltung ist durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern, wenn die neue Tatsache bereits vor Erlass hätte ermittelt werden können.
Kosten für eine Sonderdiät können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn hierdurch eine medikamentöse Behandlung ersetzt werden kann.
Wegen technischer Probleme wird die Ausgabe der Steuer-Identnummer voraussichtlich erst im Frühjahr 2008 abgeschlossen sein.
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