Die Betriebsprüfer haben sehr umfassende Möglichkeiten, bei einer elektronischen Betriebsprüfung die Buchhaltungsdaten auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.
Wird ein Briefumschlag der Finanzverwaltung vom Rechenzentrum zentral versandt, so ergibt sich aus dem Codierstreifen auf den Bescheiden sowohl die Art als auch die Anzahl der versandten Steuerbescheide.
Hat der Steuerzahler einen Erstattungsanspruch wegen eines unwirksamen Steuerbescheids, dann kann das Finanzamt noch einen wirksamen Bescheid vor Verjährung des Erstattungsanspruchs erlassen.
Ab 2004 entfällt die Abgabeschonfrist komplett und die Zahlungsschonfrist wird von fünf auf drei Tage reduziert.
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