Derzeit gilt in Deutschland für den Verkauf oder die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Die EU-Kommission hat Deutschland nun förmlich aufgefordert, diese Vorschrift entsprechend zu ändern, weil sie mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Die Vorschriften der EU enthalten ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. In diesem Verzeichnis sind Kunstgegenstände und Sammlungsstücken allerdings nicht enthalten. Der Bundesregierung bleiben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion, dann kann die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof klagen.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|