Lieferungen aus dem EU-Ausland an einen inländischen Abnehmer gelten umsatzsteuerlich auch dann als Versendungslieferungen, wenn die Ware nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit (für einige Tage oder Wochen) in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. In diesem Fall wird die Lieferung grundsätzlich bereits bei Beginn der Versendung im EU-Ausland ausgeführt und unterliegt beim inländischen Abnehmer ggf. der Erwerbsbesteuerung. Steht der Abnehmer dagegen bei Beginn der Versendung noch nicht fest, liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen durch den Lieferant mit einer anschließenden im Inland steuerpflichtigen Lieferung an den Abnehmer vor, sobald die Ware dem Lager entnommen wird. Ein bei Beginn der Versendung nur wahrscheinlicher Abnehmer ohne tatsächliche Abnahmeverpflichtung ist kein bereits feststehender Abnehmer. Das Bundesfinanzministerium hat den Umsatzsteueranwendungserlass entsprechend geändert.
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