Der Europäische Gerichtshof hat der EU-Kommission Recht gegeben, dass Deutschland die Sonderregelung für Reisebüros aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht korrekt anwendet. Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland seine Verpflichtungen verletzt, indem es Reiseleistungen für Kunden, die diese für ihr Unternehmen nutzen, von der Sonderregelung für Reisebüros ausschließt. Mit diesem Ausschluss verhindert Deutschland, dass Unternehmen, die Reiseleistungen an andere Unternehmen verkaufen, in den Genuss der Sonderregelung kommen können.
Daneben hat die Kommission kritisiert, dass Deutschland den Reisebüros gestattet, die Steuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für jeden Besteuerungszeitraum zu ermitteln. Das nationale Recht in Deutschland muss nun entsprechend geändert werden.
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