Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 soll die alljährlich übliche Änderung von Einzelgesetzten zusammengefasst werden. Auch umsatzsteuerliche Regelungen sind von den Änderungen betroffen. So wird die den Vorsteuerabzug ausschließende Regelung für Reisekosten gestrichen, nachdem der Bundesfinanzhof einen Verstoß der Vorschrift gegen Gemeinschaftsrecht festgestellt hat.
Ebenfalls gestrichen wird die zum 1. April 1999 eingeführte Regelung über die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Kraftfahrzeuge, die auch privat genutzt werden. Künftig ist damit wieder der volle Vorsteuerabzug bei einer unternehmerischen Verwendung von mindestens 10 v.H. möglich bei gleichzeitiger Besteuerung der privaten Verwendung.
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