Zum 1. Juli 2003 tritt eine EU-Richtline in Kraft, die die Mehrwertsteuer für digitale Dienstleistungen vereinheitlichen soll. Danach müssen auch Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union Mehrwertsteuer berechnen, und zwar in der Höhe, wie sie im Land des Käufers gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Anbieter innerhalb der EU werden diese Änderung teilweise mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen werden - immerhin waren sie schon seit jeher zur Abführung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Durch diese Richtlinie soll nun eine Chancengleichheit geschaffen werden. Weniger erfreut dürften die Anbieter außerhalb der EU sein, die nun einen immensen Zusatzaufwand treiben und die Mehrwertsteuersätze von demnächst 25 EU-Staaten kennen müssen. Auch für die Verbraucher ergeben sich Nachteile, da die höheren Kosten wohl in den meisten Fällen an die Kunden weitergegeben werden.
Prominentestes "Opfer" dieser Richtlinie ist die Online-Auktionsplattform eBay, die ihren europäischen Firmensitz in der Schweiz hat und damit bisher nicht zur Abführung von Mehrwertsteuer verpflichtet war. eBay hat bereits auf Grund dieser Richtlinie höhere Gebühren und Provisionen angekündigt. Wer allerdings bei eBay als Gewerbetreibender registriert ist und über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, kann sich auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Nettorechnung ausstellen lassen.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|