Spielgewinne sind nicht grundsätzlich steuerfrei. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Für die Steuerpflicht kommt es nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel im Einzelfall zufällig ist. Entscheidend ist, ob der Spieler aufgrund seiner Fähigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnimmt und wiederholt Gewinne erzielt. Das Gericht hat aber die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
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