Der Gewinn aus dem Verkauf oder der Einlösung einer Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung ist nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr seit Anschaffung steuerfrei. In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof die Auffassung vertreten, dass die Xetra-Papiere zwar börsenfähige Wertpapiere sind, aber keine Kapitalforderung verbriefen, sondern den Anspruch auf eine Sachleistung. Damit sind sie steuerlich physischem Gold quasi gleichgestellt, für das nicht die Regeln für Kapitalerträge, sondern für private Veräußerungsgeschäfte gelten, die nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist eine Steuerfreiheit des Verkaufserlöses vorsehen.
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