Die längste Regierungsbildungsphase nach einer Bundestagswahl hat tatsächlich zu einer neuen Großen Koalition geführt, und so können sich die Steuerzahler auf einige Änderungen im Steuerrecht einstellen. Zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen gehört ein Einstieg in die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021, der rund 90 % der Steuerzahler durch eine Freigrenze vom Soli entlasten soll. Außerdem will die neue GroKo die Abgeltungsteuer abschaffen, weil durch die Etablierung des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs auch die Besteuerung von Auslandserträgen möglich ist.
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