Vor dem Bundesfinanzhof ist die Klage eines ehemaligen Rechtsanwalts gescheitert, der die Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes in Zweifel gezogen hatte. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich erklärt, dass der Gesetzgeber mit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten hat. Sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, ist gegen die Besteuerung der Renteneinkünfte verfassungsrechtlich nichts einzuwenden.
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