Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden, sind steuerfrei. Es handelt sich zwar um Einkünfte aus Kapitalvermögen, sie dürfen jedoch nicht besteuert werden. Der Bundesfinanzhof entschied so, weil Sie als Versicherungsnehmer nach Ablauf von zwölf Jahren den gesamten Vertrag steuerunschädlich zurückkaufen können. Aus dieser Überlegung heraus spricht nichts dafür, die Auszahlung von Zinsen bei Weiterlaufen des Vertrages steuerpflichtig einzuordnen. Aus der Steuerfreiheit der Zinsen beim Rückkauf folgt erst recht die Steuerfreiheit der isolierten Zinsauszahlung.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|