Nach dem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen vor beinahe zwei Jahren landen dort immer neue Fälle zur Prüfung. Das BVerfG kann nicht ohne weiteres die Besteuerung für einen längeren Zeitraum komplett als verfassungswidrig einstufen, sondern darf sich immer nur mit den ihm konkret vorgelegten Fällen beschäftigen, sodass die verschiedenen Gewinnarten und Zeiträume etappenweise in einzelnen Verfahren abgeklopft werden müssen.
Das Finanzgericht Münster ist jetzt zu der Einschätzung gekommen, dass die Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 verfassungswidrig sein könnte. Das Finanzgericht beruft sich dabei darauf, dass die Durchsetzung des Steueranspruchs bei der Veräußerung von Wertpapieren wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wurde. Es hat dem BVerfG daher nun die Frage vorgelegt, ob die entsprechenden Vorschriften verfassungswidrig und damit nichtig sind.
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