Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. März 2002 angeprangert, dass die Besteuerung von Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einheitlich erfolgt. Um diesen Unterschied und die daraus resultierende Ungleichbehandlung zu beheben, wurde das Alterseinkünftegesetz erlassen, das insoweit für eine verfassungskonforme und homogene Regelung sorgt.
Das Alterseinkünftegesetz verfolgt das Ziel, den Übergang zu einer einheitlichen, nachgelagerten Besteuerung aller Alterseinkünfte zu vollziehen. Dieser Übergang kann natürlich nicht von heute auf morgen geschehen, vielmehr ist eine schrittweise Anpassung bis zum Jahr 2040 geplant. Erst zu diesem Zeitpunkt wird eine 100-prozentige Besteuerung der Renten erfolgen.
Mit dem Jahreswechsel 2004/2005 tritt bereits die erste Stufe der Vereinheitlichung ein. Auf der einen Seite wird eine angemessene Altersvorsorge steuerlich freigestellt: Aufwendungen für die gesetzliche und private Altersvorsorge werden ab 2005 schrittweise steuerlich entlastet. Auf der anderen Seite gilt für Alterseinkünfte eine reguläre Besteuerung, denn die Rentenauszahlungen werden nach dem oben erwähnten Übergangszeitraum bis zum Jahr 2040 vollständig steuerpflichtig. Das Prinzip hinter dem Alterseinkünftegesetz ist einfach, seine Umsetzung und Realisierung wegen der zahlreichen Übergangsregelungen jedoch sehr kompliziert.
Die Umsetzung erfolgt dergestalt, dass gesetzliche und private Rentenversicherer ihre Auszahlungen an Rentner künftig einer zentralen Stelle melden, die diese Daten an die zuständigen Finanzämter weitergeben. Damit werden auch die Renteneinkünfte und Erträge aus Versicherungen transparent. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Beiträgen
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