Die verschiedenen Kapitalanlageformen und Altersvorsorgeprodukte sind mit sehr unterschiedlichen Kapitalanlagekosten verbunden. Als Maßstab für die Kosten sollte Ihnen im Allgemeinen das Verhältnis der Kosten zu den Deckungsmitteln oder zu den Beiträgen dienen. Daran können Sie ermessen, ob die Kosten vergleichsweise hoch oder niedrig ausfallen.
Große Unterschiede bei den Kosten, je nach der Größe des Versorgungsträgers und der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, aber auch nach dem gewählten Durchführungsweg, sind keine Seltenheit. Beispielsweise ist bei einem Produkt für einen unbegrenzten Kundenkreis regelmäßig mit höheren Kosten zu rechnen als bei einem an einen Betrieb angegliederten Durchführungsweg, wie beispielsweise ein Betriebspensionsfonds.
Die beiden folgenden Listen stellen Ihnen die möglichen Kostenarten vor, die bei Finanzanlagen anfallen können. Dazu gehören unter anderem Aktien, Genussscheine, festverzinsliche börsengehandelte Wertpapiere, Inhaberpapiere und Namenspapiere. Die Anlagekosten gliedern sich in regelmäßige, meist jährlich anfallende Bestandskosten und die einmaligen Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf des Anlageprodukts.
Bestandskosten
Ausgabenaufgeld, Strukturierungskosten
Vermögensverwaltung
Depotbankvergütung (inklusive Depotgebühren)
Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidairtätszuschlag, sonstige Quellensteuer, Umsatzsteuer)
Transaktionskosten
Depotbankprovision und Lieferspesen
Fremde Brokerprovision
Courtage (Maklergebühren)
Steuern (Verkehrssteuer, Steuer auf Veräußerungserlöse)
Wartekosten (Kosten, die durch eine Kursveränderung zwischen der Anlageentscheidung und Ordererteilung entstehen)
Market Impact (Kosten die durch eine Kursveränderung zwischen Ordererteilung und Ausführung entstehen)
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|