Eine der geplanten Maßnahmen der Regierungskoalition zur Erhöhung des Steueraufkommens sieht die Abschaffung der Spekulationsfristen für Wertpapiere und nicht selbstgenutzte Grundstücke vor. Damit werden Veräußerungsgewinne aus Verkäufen generell steuerpflichtig. Für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften wird ein Steuersatz von 15 % eingeführt.
Bei Verkäufen aus dem Bestand, also Fällen, in denen die Anschaffung vor, der Verkauf aber nach Inkrafttreten der Neuregelung liegt, werden pauschal 10 % Gewinn angesetzt, es fällt also eine Steuer von 1,5 % auf den Verkaufspreis an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen geringeren Gewinn nachzuweisen. Als Stichtag ist bis jetzt der 21. Februar 2002 vorgesehen, da das Gesetz an diesem Tag verabschiedet werden soll. Insbesondere der Bundesrat könnte aber die Einführung der Neuregelung noch verhindern, verändern oder zumindest deutlich verzögern.
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