Wenn Sie Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder Verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen, dann wird für diesen Gewinn die so genannte Spekulationssteuer fällig. Der Bundesfinanzhof holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage ein, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften verfassungsgemäß ist. Nach Auffassung der Finanzrichter wird der Vollzug der Steuernorm weitgehend vereitelt, weil nur wenige Bürger ihre Spekulationsgewinne in der Steuererklärung angeben. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Steuerbescheid in Hinsicht auf die Spekulationssteuer vorläufig ist und gegebenenfalls mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|