Das Altersvermögensergänzungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Das Gesetz enthält folgende wesentliche Änderungen des Rentenrechts:
Ab dem 1.7. dieses Jahres werden Renten nicht inflations-, sondern nettolohnbezogen angepasst.
Das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2030 auf 67 % des Nettolohnes abgesenkt.
Die Beiträge werden bis zum Jahr 2020 auf maximal 20 % und bis 2030 auf maximal 22 % begrenzt.
Entgelte von Erziehungspersonen, die während der ersten zehn Lebensjahre des Kindes eine Teilzeitbeschäftigung ausübten, werden um 50 % höher bewertet.
Das Rentenniveau der Witwen-/Witwerrente wird auf 55 % abgesenkt.
Die Reform bedeutet im Ergebnis: Weniger Rente, dafür keine steigenden Beitragsbelastungen für Mitarbeiter und Betriebe.
Nicht zugestimmt hat der Bundesrat dem Altervermögensgesetz, welche die private Vorsorge für das Alter regelt. Hier muss noch eine Einigung gefunden werden, denn ohne eine Förderung der privaten Altersvorsorge sind die Kürzungen im Rentensystem nicht hinnehmbar.
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