Auf Spekulationsgewinne mit der virtuellen Währung "Bitcoin" fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch in anderer Hinsicht hat sich das Bundesfinanzministerium zu der virtuellen Währung geäußert.
Neben kleineren Änderungen an verschiedenen Stellen ist es vor allem das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, das die meisten Steuerzahler früher oder später betreffen kann.
Neben einer Verschiebung des automatischen Kirchensteuereinbehalts bei der Abgeltungsteuer gibt es für Kapitalanleger nur kleinere Änderungen im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz.
Nicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer führt automatisch dazu, dass die Abgeltungsteuer nicht mehr zur Anwendung kommt, meint das Finanzgericht Münster.
Bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen muss das Finanzamt die Intensität der Prüfung auf Fremdüblichkeit vom Grund der Darlehensvergabe abhängig machen.
Mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz werden eine Reihe von Regelungen im Investment- und Kapitalanlagesteuerrecht geändert und einige Steuersparmodelle ausgehebelt.
Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisungen zur Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und zur Förderung der Altersvorsorge an das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz angepasst.
Weil die Steuerpflicht von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem umstritten ist, hat das Finanzgericht Köln die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
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