Eine Gesetzesänderung soll es in Zukunft endlich ermöglichen, den Großteil des angesparten Riester-Vermögens auch für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden.
Solange der Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung sein Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat, kann auch eine Versicherung mit einer Versorgungsrente gepfändet werden.
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen.
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