Fürs Erste können Steuerzahler ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Der weitgehende Ausschluss des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 kommt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts.
Im Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat.
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