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Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden sich auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Änderungen.
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 enthält viele Änderungen, die Kapitalanleger und Investoren betreffen.
Unternehmer und Freiberufler dürfen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 einstellen.
Die Gerüchte über eine Abgeltungssteuer auch auf Dachfonds haben sich erst einmal nicht bestätigt.
Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
Seit Anfang April liegt der Entwurf für das Eigenheimrentengesetz vor, mit dem die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnimmobilien ausgeweitet wird.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
Der EU-Ministerrat hat Änderungen zum Ort der Erbringung einer Dienstleistung und ein neues Verfahren für die Mehrwertsteuererstattung beschlossen.
Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Wie zuvor der Bundesfinanzhof hält auch das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 für verfassungsgemäß.
 

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