Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.
Wird einem ausscheidenden Gesellschafter einer unangemessen hohe Abfindung für sein Ausscheiden gewährt, kann diese nicht in jedem Fall zurückgefordert werden.
Im "Steuervergünstigungsabbaugesetz" der Regierungskoalition sind eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung des Körperschaftsteueraufkommens vorgesehen.
Ein ausländischer Staatsbürger kann unter gewissen Umständen als Geschäftsführer einer Deutschen GmbH ins Handelsregister eingetragen werden.
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