Falls nur eine Person die betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzt, muss die 1 %-Regelung trotzdem für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen angewendet werden.
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin auch für Unternehmen gilt, die nicht in erster Linie Luftfahrt betreiben.
Gegebenes und erhaltenes Pfand gleichen sich in der Regel aus, sodass die Bildung einer Rückstellung nur in besonderen Fällen in Frage kommt.
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