Fürs Erste können Steuerzahler ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Ist ein Wirtschaftsgut nicht dazu geeignet, den Betrieb zu fördern, kann es kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein, sodass Verluste daraus keine Betriebsausgaben sind.
Nachdem das steuerliche Sofortprogramm der neuen Bundesregierung die erste von zwei Hürden genommen hat, ist die Verabschiedung im Bundesrat weiter unsicher.
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die Umsatzsteuervorauszahlung auch 2009 und 2010 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe behandeln, weil sich deren Fälligkeit am 10. Januar wegen des Wochenendes verschiebt.
In einem Schreiben setzt sich das Bundesfinanzministerium mit der Fortführung der Entfernungspauschalen auseinander.
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