Die europaweite Einführung einer elektronischen Transportüberwachung verbrauchsteuerpflichtiger Güter führt zu entsprechenden Änderungen in den diversen Gesetzen.
Enthält die Rechnung keine Leistungsbeschreibung, mit der die abgerechnete Leistung eindeutig identifizierbar ist, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
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