Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.
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