Der Bundesfinanzhoft hat entschieden, dass eine Pensionszusage zwar schriftlich zugesagt werden muss, dass die Schriftform aber nicht für die Annahme notwendig ist.
Nach einer Standortverlegung bleibt die Unternehmensidentität gewahrt, wenn der neue Betrieb wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell vergleichbar zum alten Betrieb strukturiert ist.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, hat der Bundesfinanzhof deutlich signalisiert, dass er von der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer überzeugt ist.
Auch eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebs gilt bei der Bildung von Ansparabschreibungen als Existenzgründung.
Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:
* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.