Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Ab 2014 wollen Deutschland und die USA regelmäßig Daten zu im jeweils anderen Staat steuerlich relevanten Vorgängen von Finanzinstituten erheben und austauschen.
Einsprüche gegen die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten ruhen nicht mehr, und die Finanzämter nehmen auch keine vorläufige Veranlagung mehr vor.
Auf Initiative einiger Bundesländer hat der Bundesrat eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre beschlossen.
In mehreren Urteilen hat sich das Finanzgericht Düsseldorf gegen die Ansicht der Finanzverwaltung gestellt und Prozesskosten ausdrücklich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Wie in den Vorjahren hat das Bundesfinanzministerium wieder eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
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