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Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine zusätzliche Progressionsstufe im Steuertarif mit einem Spitzensteuersatz von 49 % vorsieht.
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes mit zahlreichen Änderungen für Stiftungen, Vereine und deren Mitglieder verabschiedet.
Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.
Die Finanzverwaltung warnt vor unseriösen Angeboten zur kostenpflichtigen Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung einer UStIdNr.
Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013.
Zwei weitere Länder haben mit der deutschen Finanzverwaltung ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, und mit den USA soll die Zusammenarbeit in Steuerfragen verstärkt werden.
Eine Gesetzesänderung macht die Anpassung der Vereinssatzung notwendig, wenn diese keine Regelungen zur Vergütung des Vorstands enthält.
Selbst Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2012 schon kurz nach dem Jahreswechsel abgegeben haben, werden mindestens bis März auf ihren Steuerbescheid warten müssen.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Ein neues Gesetz bringt neben einer Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereinsmitglieder Änderungen im Steuerrecht, insbesondere die Erhöhung der Übungsleiterpauschale.
 

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